Einzelunternehmen gründen – Der einfache Weg in die Selbstständigkeit

Du willst dein eigenes Ding machen – ohne große Hürden, ohne viel Papierkram und am besten sofort? Dann ist das Einzelunternehmen genau das Richtige für dich. Es ist die beliebteste Rechtsform in Deutschland und perfekt für alle, die allein gründen möchten: schnell, unkompliziert und günstig.

Ob du als Freelancer arbeitest, einen Online-Shop betreibst, ein Handwerk anbietest oder berätst – das Einzelunternehmen bietet dir volle Flexibilität.

Was brauchst du, um ein Einzelunternehmen zu gründen?

Du musst mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Du gründest allein – also ohne Mitgründer:innen. Und: Du brauchst keine bestimmte Ausbildung oder Qualifikation, es sei denn, du übst einen zulassungspflichtigen Beruf aus (z. B. Handwerk, Heilberufe, Finanzberatung).

Ein großer Vorteil: Du brauchst kein Mindestkapital.

Bist du Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r?

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie entscheidet, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht.

Freiberuflich bist du zum Beispiel als Texter:in, Grafiker:in, Coach, Dozent:in, Heilpraktiker:in, Übersetzer:in oder Künstler:in unterwegs. Dann reicht eine einfache Meldung an das Finanzamt.

Gewerblich bist du, wenn du z. B. einen Online-Shop betreibst, Handwerksleistungen anbietest oder physische Produkte verkaufst. Dann musst du zusätzlich zum Finanzamt auch zum Gewerbeamt.

Im Zweifel kannst du beim Finanzamt oder der IHK nachfragen, wie dein Vorhaben einzuordnen ist.

So meldest du dein Einzelunternehmen an

Schritt 1: Du legst fest, was du anbieten willst und wie du dich nennen möchtest. Als Einzelunternehmer:in kannst du deinen Vor- und Nachnamen verwenden – z. B. „Max Müller – Grafikdesign“.

Schritt 2: Du meldest dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an (nur wenn du gewerblich tätig bist). Das kostet je nach Stadt zwischen 20 und 60 Euro.

Schritt 3: Du füllst den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt aus. Damit bekommst du deine Steuernummer und kannst Rechnungen schreiben.

Schritt 4: Optional eröffnest du ein Geschäftskonto. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen, damit du deine privaten und geschäftlichen Finanzen sauber trennst.

Kleinunternehmerregelung – ja oder nein?

Wenn du im ersten Jahr unter 22.000 Euro Umsatz bleibst (und im nächsten voraussichtlich unter 50.000 Euro), kannst du auf die Umsatzsteuer verzichten. Das heißt: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer und sparst dir Bürokratie.

Achtung: Du kannst dann auch keine Vorsteuer abziehen. Das lohnt sich nicht, wenn du hohe Ausgaben oder Investitionen hast (z. B. Technik, Material).

Welche Steuern musst du zahlen?

Als Einzelunternehmer:in zahlst du Einkommensteuer – auf deinen Gewinn. Das bedeutet: Einnahmen minus Ausgaben ergibt deinen Gewinn, und auf den wird die Steuer berechnet. Es gibt keinen festen Satz – der richtet sich nach deinem Einkommen.

Wenn du gewerblich tätig bist, zahlst du zusätzlich Gewerbesteuer. Aber: Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro. Erst darüber wird’s interessant.

Wenn du keine Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du auch Umsatzsteuer abführen. Das bedeutet: Du nimmst auf deinen Rechnungen 19 % (bzw. 7 %) und leitest diese ans Finanzamt weiter.

Buchhaltung: Was musst du tun?

Solange dein Umsatz unter 600.000 Euro und dein Gewinn unter 60.000 Euro im Jahr bleibt, reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das ist deutlich unkomplizierter als eine Bilanz.

Du kannst deine Buchhaltung selbst führen – mit Excel, Vorlagen oder Tools wie Lexoffice, sevDesk oder Debitoor. Oder du arbeitest mit einem Steuerberater zusammen.

Welche Versicherungen sind sinnvoll?

  • Krankenversicherung ist Pflicht. Du kannst wählen zwischen gesetzlich und privat.
  • Berufshaftpflichtversicherung ist wichtig, wenn du beratend, heilend oder schreibend tätig bist.
  • Betriebshaftpflichtversicherung ist sinnvoll, wenn du mit Kund:innen arbeitest, z. B. als Handwerker:in.
  • Rechtsschutzversicherung hilft dir bei Streitfällen mit Kund:innen, Behörden oder Vermietern.
  • Unfallversicherung ist Pflicht, wenn du Mitarbeiter:innen beschäftigst – freiwillig aber auch allein sinnvoll.

Wie viel solltest du verlangen?

Kalkuliere deine Preise so:

  • Rechne deine monatlichen Fixkosten zusammen.
  • Überlege, wie viel du im Monat verdienen möchtest.
  • Teile die Summe durch die Anzahl der Arbeitsstunden, die du leisten kannst.
  • So erhältst du deinen Mindest-Stundensatz.

Beispiel: Du willst 2.500 Euro netto verdienen und hast 500 Euro monatliche Kosten. Das ergibt 3.000 Euro, die du erwirtschaften musst. Wenn du 80 Stunden im Monat arbeiten kannst, brauchst du mindestens 37,50 Euro netto pro Stunde.

Marketing: Wie bekommst du Kund:innen?

Online:

  • Eine einfache Website mit deinem Angebot und Kontaktformular
  • Ein Google-Unternehmensprofil (früher Google My Business)
  • Sichtbarkeit über Social Media – z. B. LinkedIn, Instagram oder Facebook
  • Plattformen wie Fiverr, Etsy, eBay oder Check24 – je nach Branche

Offline:

  • Visitenkarten und Flyer in Cafés, bei Friseuren oder in Geschäften auslegen
  • Empfehlungen aus deinem persönlichen Umfeld
  • Lokale Netzwerktreffen oder Veranstaltungen nutzen

Am Anfang gilt: Fang klein an, aber fang an. Deine ersten Kund:innen bringen oft schon die nächsten mit.

Fazit

Ein Einzelunternehmen zu gründen ist unkompliziert, günstig und ideal für den Start in die Selbstständigkeit. Ob nebenberuflich oder hauptberuflich – du kannst sofort loslegen und Schritt für Schritt wachsen. Wichtig ist, dass du dir einen klaren Plan machst, dich gut organisierst und dein Angebot sichtbar machst.

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